Stromnetz als Störquelle
Welchen Stellenwert haben Systemausfälle in Ihrem Betrieb?
Stört es Sie, wenn Ihre EDV-Anlage oder die Anlagensteuerung immer wieder
gestört ist und ausfällt? Stört es Sie, wenn eine Produktionsanlage stehenbleibt
oder Einstellungen verliert? Stört es Sie, wenn häufig Anlagenteile ersetzt werden
müssen und es keine plausible Erklärung für Fehler im System gibt?
Welchen Stellenwert haben solche Ausfälle in Ihrem Unternehmen?
Jedem System darf unterstellt werden, daß es ausgereifte Hardware zur Verfügung stellt
und die Software langjährig erprobt und somit fehlerfrei ist. Soweit so gut.
Problemzonen sind jedoch an erster Stelle die System-Installationsvoraussetzungen sowie
letztlich die Systeminstallation selbst. Ohne normenkonforme Planungsvorgaben an die
Störfreiheit des Anlagenumfeldes, das die Stromversorgung, das Netzwerk sowie die
einzelnen Gerätestandorte umfasst, sind Störungen, Ausfälle und Schäden nahezu schon
Naturgesetz, also vorprogrammiert.
Alleine aus der Gebäudestromversorgung rühren bis zu 80% der Störungen, Ausfälle und
Geräteschäden.
Problematische Gerätestandorte sind ein weiterer stets unterschätzter Störfaktor.
Und ist ein mangelhaftes oder vermischtes Netzwerk erst einmal verlegt, nimmt
die unendliche Geschichte ihren Lauf: das betroffene System läuft erstens langsam
und zweitens nie fehlerfrei.
Zu Installationen gibt es mehr als 150 Normvorschriften (EN, DIN, VDE), die im
Einzelnen zu beachten sind. So setzt das EMV-Gesetz (EMV=Elektromagnetische
Verträglichkeit) eine „Definition“ des Anlagenumfeldes vor der Installation „zum störungsfreien
Anlagenbetrieb“ voraus.
Zu dieser vom Gesetzgeber geforderten „Definition“ des geplanten Anlagenumfeldes in
einem Unternehmen gehört vorher immer eine meßtechnische und visuelle Bestandsaufnahme:
? Messung des Stromnetzes auf Störgößen: Netzrückwirkungen, Strom und Spannung
? Feststellung der Klasse eines vorhandenen Netzwerkes mit allen seinen passiven
Komponenten (Kabelkategorie, Dosen, Patchfeld) auf Unverträglichkeiten und
Verlegefehler, woraus sich auch eine weitere Verwendbarkeit ergibt.
? Überprüfung der einzelnen geplanten Gerätestandorte auf elektromagnetische
Unverträglichkeiten (z.B. Gleichstromfeld einer nahen Straßenbahn) und Elektrostatik
? Überprüfung auf Sicherheitsmängel und Risiken für Personen am Arbeitsplatz aufgrund
der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsvorschriften
Erst eine Analyse, genauer gesagt eine EMV-Bestandsaufnahme des geplanten Anlagenumfeldes,
gibt der Installationsplanung erst die Grundlage zu den richtigen Maßnahmen
zur späteren Stör- und Schadensfreiheit. Erst die EMV-Analyse zeigt die tatsächlichen
Störgrößen, Fehler und Sicherheitsmängel im Betriebsnetz, dem Netzwerk und an den
Gerätestandorten auf.
Wer dies alles wegläßt und die notwendigen Normvorschriften zur Stör- und Schadensfreiheit
nicht beachtet, hat ein Problem: das Systemhaus, das keine Vorgaben macht, der
Betriebsleiter, wenn er vom Systemhaus erhaltene Vorgaben nicht umsetzt.
Durch solch laxe Handhabung fallen täglich hundertfach Systeme aus: Arbeitsplätze und
Produktionsteile bleiben hängen und müssen neu gestartet werden, haben Bauteile- und
Gesamtschäden, Softwarefehler und Fehlfunktionen, Bestände, auch Inventur, sind
reine Luftnummern, Lagerbestände differieren täglich, Netzwerke werden langsam und
fallen aus, weil Datenpakete nicht mehr plausibel und überlagert ankommen. Von Gigabit
bleibt da nicht mehr viel übrig. Selbst elektrische Eingangstüren reagieren auf Netzrückwirkungen
und Fremdfrequenzen, bleiben offen oder schließen im laufenden Wechsel.
Die Lebensdauer von elektronischen Geräten verkürzt sich extrem, je nach Störbelastung
seines Umfeldes. Und da hilft es auf Dauer wenig, wenn häufig Systemkomponenten
ausgetauscht und die Software wiederholt updatet wird, solange Störgrößen und Mängel
nicht beseitigt sind.
Im Streitfalle entscheiden Gerichte jedoch stets auf der Grundlage der einschlägigen
Normen und anerkannten technischen Regeln.
Natürlich sind die notwendigen Installationsvoraussetzungen zur Stör- und Schadensfreiheit
für ein EDV-System und Produktionsanlagen nicht kostenlos zu haben: beispielsweise
getrennte Stromleitungen, spezielle Kabelkanäle, Durchbohrungen, ein neues schnelleres
Netzwerk, ein spezielles Schutzgerät gegen auftretende Netzrückwirkungen und
Blitzeinwirkungen, ja unter Umständen sogar ein neuer Bodenbelag, der elektrostatisch
unbedenklich ist.
Dies kostet natürlich Geld und ist deshalb der häufigste Grund, Maßnahmen erst einmal
vorher nicht zu benennen und dann nachher wegzulassen. Dabei haben solche
notwendigen Investitionen eine respektable Lebensdauer von durchschnittlich 20 Jahren.
Doch auch bei korrekt normenkonform geschaffenen Voraussetzungen zur Störfreiheit
birgt die danach folgende Systeminstallation selbst noch ausreichend Fehlermöglichkeiten,
sei es durch Unkenntnis oder Zeitdruck. Sie sollte deshalb durch einen sachkundigen
Dritten auf Fehler und Mängel nachgeprüft und dokumentiert werden, bevor der Betrieb
übernimmt. Dies alles spart Ärger und beugt späteren Auseinandersetzungen vor.
Kompromisslos beachtet werden müssen bei allen Systeminstallationen oder Veränderungen
die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, z.B. gegen den elektrischen Schlag
(VDE 0100), die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Sicherheit von Personen am
Arbeitsplatz, z.B. zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern und sonstigen Emissionen
(BGV A2, BGV A11, 26.BImSchV).
Denn hier haftet an erster Stelle stets der Betriebsinhaber.
Und noch ein Aspekt: die betriebliche Energieeffizienz. Mit zunehmenden nichtlinearen
und einphasigen Geräten steigt z.B. der Blindstromanteil im Verbrauchsstrom, der mit über
den Verbrauchszähler läuft und mitbezahlt wird, der aber aber keinerlei Wirkleistung
aufweist. Er ist folglich umsonst – aber nicht gratis.
Und weil die Verbrauchsenergie neben Miete, Lizenzen, Abschreibungen und Personal
einer der Hauptkostentreiber ist, kann eine Energiemessung mit exakter Berechnung des
Verbrauchs und Bedarfs, aber auch der schädlichen Oberschwingungen und Phasenschieflasten,
nur empfohlen werden. Denn beispielsweise rund 15% der Gesamtenergiekosten
stehen nur für die, häufig ineffiziente, Beleuchtung, der Rest verteilt, sich ebenso
ineffizient, auf IT- und Produktionsanlagen nebst Lüftung und Kühlung. Da ist jede Menge
nicht erkanntes Einsparpotenzial drin. In jedem Betrieb!
M+M ELEKTRONIK KOHN GMBH
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